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Wenn Sie selbständig sind und einen Wohnungskauf in Erwägung ziehen, dann brauchen Sie sicherlich wie die meisten Selbständigen einen Kredit. Allerdings werden Sie auch sehr bald feststellen, dass Banken nur ungern Selbständige finanzieren. Der wesentliche Grund dafür ist die Tatsache, dass Banken Angst haben, dass der Kredit für Selbständige für einen Wohnungkauf nicht nachhaltig bedient werden kann. Außerdem spielt seit der Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie im Jahr 2016 auch das Einkommen eine große Rolle bei der Vergabe des Kredits.
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Welche Unterlagen Selbständige bei einem Kredit für den Wohnungskauf benötigen
Um die Einkommenssituation darzulegen haben es Selbständige nicht so leicht wie Angestellte. Da das Einkommen bei Existenzgründern schwankt, benötigen Banken mehr Daten, um sich ein Bild von dem Einkommen des Selbständigen machen zu können. Demzufolge benötigen Selbständige die folgenden Unterlagen, um eine Finanzierungsanfrage zu starten: Steuerbescheide der letzten 3 Jahre und die Bilanzen aus diesem Zeitraum. Außerdem müssen die Einnahmen-Überschuss-Rechnung der letzten 3 Jahre sowie aktuelle Zahlen zum laufenden Geschäft wie zum Beispiel betriebswirtschaftliche Auswertungen der letzten 3 Monate vorgelegt werden.
Warum ein Kreditvergleich beim Wohnungskauf von Selbständigen wichtig ist
Banken, die einen Wohnungskredit für Selbständige vergeben, gehen ein größeres Ausfallrisiko ein. Daher sind auch die Konditionen für den Immobilienkredit meist mit höheren Zinsen verbunden. Daher möchte nicht jede Bank Selbständige beim Wohnungskauf finanzieren. Aus diesem Grund sind auch die Unterschiede hinsichtlich der Zinsen gröüer als bei einem Kredit für Angestellte. Demzufolge lohnt sich auch ein Vergleich der Angebote verschiedener Banken.
Kostenart | Höhe |
---|---|
Grunderwerbsteuer | 3,5-6,5 % (abhängig vom Bundesland) |
Grundbuchkosten | rund 0,5 % |
Notarkosten | etwa 1,5 % (zzgl. MwSt.) |
Maklergebühren | 3,5-7 % (abhängig vom Bundesland) |
Gutachter | ab 450 €, je nach Art des Gutachtens |
Umzugskosten | ca. 500-2.000 €, abhängig vom Aufwand |
Sanierungskosten | abhängig vom Objektzustand |
Finanzierungsnebenkosten | je nach Kreditart und Vertragsinhalt |
Wann Selbständige einen Kredit für den Wohnungskauf bekommen können
Wenn Sie als Selbständiger bisher nur geringe Einnahmen hatten und weniger als drei Kalenderjahre selbständig sind, werden Sie wahrscheinlich große Schwierigkeiten haben, einen Kredit von der Bank zu bekommen. Ein Ausweg könnte beispielsweise ein Bürge oder ein weiterer Darlehensnehmer im Darlehensvertrag sein. Außerdem können Sie den Wohnungskauf durch ein Privatdarlehen druch Familienangehörige finanzieren. Als Tilgungsersatz für ein endfälliges Darlehen wäre zudem eine vorhandene Lebensversicherung oder eine andere Form der Kapitalanlage.
Worauf Banken beim Wohnungskredit für Selbständige Rücksicht nehmen
Bei der Vergabe eines Kredits für den Wohnungskauf wird beispielsweise auf die Art der Selbständigkeit Rücksicht genommen. Für die Kreditvergabe kann auch das Alter des Selbständigen bedeutend sein. Außerdem werden auch die generellen Voraussetzungen für den Wohnungskredit berücksichtigt wie die Höhe des Einkommens, Bonität sowie Eigenkapital und Sicherheiten. Den Wohnungskredit für Selbständige kann auch der Nutzungszweck beeinflussen. So macht es einen Unterschied, ob die Wohnung ganz oder nur teilweise den privaten Wohnzwecken dient oder nur zur geschäftlichen Tätigkeit genutzt wird.
immoverkauf24.de/immobilienverkauf/immobilienverkauf-a-z/grunderwerbsteuer/ Liste
BUNDESLAND | STEUERSATZ ALT | ERHÖHUNG AB | STEUERSATZ NEU | KAUFPREIS: 200.000 € |
Baden-Württemberg | 3,5 % | 05.11.2011 | 5,0 % | 10.000 € |
Bayern | 3,5 % | keine Änderung | 7.000 € | |
Berlin | 4,5 % | 01.01.2014 | 6,0 % | 12.000 € |
Brandenburg | 5,0 % | 01.07.2015 | 6,5 % | 13.000 € |
Bremen | 4,5 % | 01.01.2014 | 5,0 % | 10.000 € |
Hamburg | 3,5 % | 01.01.2009 | 4,5 % | 9.000 € |
Hessen | 5,0 % | 01.08.2014 | 6,0 % | 12.000 € |
Mecklenburg-Vorpommern | 5,0 % | 01.07.2019 | 6,0 % | 10.000 € |
Niedersachsen | 4,5 % | 01.01.2014 | 5,0 % | 10.000 € |
Nordrhein-Westfalen | 5,0 % | 01.01.2015 | 6,5 % | 13.000 € |
Rheinland-Pfalz | 3,5 % | 01.03.2012 | 5,0 % | 10.000 € |
Saarland | 5,5 % | 01.01.2015 | 6,5 % | 13.000 € |
Sachsen | 3,5 % | keine Änderung | 7.000 € | |
Sachsen-Anhalt | 3,5 % | 01.03.2012 | 5,0 % | 10.000 € |
Schleswig-Holstein | 5,0 % | 01.01.2014 | 6,5 % | 13.000 € |
Thüringen | 5,0 % | 01.01.2017 | 6,5 % | 13.000 € |